Freihandelsabkommen nicht verletzt

publiziert: Dienstag, 29. Nov 2005 / 19:51 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Nov 2005 / 00:30 Uhr

Brüssel - Aus Schweizer Sicht sind die Steuerprivilegien, die Kantone ausländischen Holdings gewähren, keine unerlaubten Beihilfen und keine Verletzung des EU-Freihandels- Abkommens.

Die Schweiz und die EU sind in der Freihandels-Frage uneins.
Die Schweiz und die EU sind in der Freihandels-Frage uneins.
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Die Schweizer Mission in Brüssel habe auf die Anfrage der EU-Kommission geantwortet, sagte der Missionssprecher. Das rund drei Seiten lange Schreiben, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, verweist ausführlich auf den rechtlichen Rahmen der Schweizer Unternehmensbesteuerung (Bund, Kantone und Gemeinden).

Handel nicht beeinträchtigt

Bilanzierend kommt Botschafter Bernhard Marfurt, der den Brief unterzeichnete, zum Schluss: «Wir sehen nicht, wie die kantonale Besteuerung der Schweiz bezüglich der Unternehmen den Handel (...) von Waren, um den es in der Anwendung des Abkommens geht, berühren kann.»

Konkret wird also aus Schweizer Sicht der Handel zwischen der Schweiz und der EU durch die Steuerprivilegien nicht beeinträchtigt.

«Unerlaubte Beihilfen»

Mit der Antwort ist man in Brüssel nicht zufrieden. In einer vorläufigen Bilanz der zuständigen Juristen der EU-Kommission wurden die EU-Staaten bereits Mitte November informiert, dass man «annehme», es handle sich bei den Steuerpraktiken der Kantone Zug und Schwyz um unerlaubte staatliche Beihilfen, wie ein Diplomat damals auf Anfrage sagte.

Die EU-Kommission will das Thema beim Gemischten Ausschuss Schweiz - EU vom 15. Dezember zur Sprache bringen. Zuvor sind noch die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, sich dazu zu äussern. Die EU-Kommission rechnet «mit voller Unterstützung der EU-Mitglieder», wie verlautete.

(sda)

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