Grünes Licht für neue Rückführungsregeln

publiziert: Mittwoch, 18. Jun 2008 / 12:24 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 18. Jun 2008 / 17:17 Uhr

Strassburg - Die Schweiz wird als Schengenmitglied ihr Asyl- und Ausländergesetz ändern und die Ausschaffungshaft von 24 Monaten auf 18 Monate reduzieren müssen. Das EU-Parlament stimmte den neuen schengenweiten Rückführungsregeln für illegale Aufenthalter zu.

Die formlose Wegweisung muss in der Schweiz abgeschafft werden. (Archivbild)
Die formlose Wegweisung muss in der Schweiz abgeschafft werden. (Archivbild)
Sozialdemokraten, Linke und Grüne setzten sich in Strassburg mit ihren Vorschlägen für eine kürzere Ausschaffungshaft nicht durch: Mit 367 Ja- gegen 206 Nein-Stimmen brachten die EU-Parlamentarier den Text unter Dach.

Die EU-Staaten hatten dem Kompromiss bereits zuvor zugestimmt, die formelle Verabschiedung ist eine Formsache. Zu den neuen Regeln gehört auch ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot sowie spezielle Mindeststandards für Minderjährige, die sich illegal im Schengenraum aufhalten. Zudem wurde das Prinzip festgeschrieben, dass die freiwillige Ausreise Priorität haben soll.

Die Schweiz hatte im Rahmen des Gemischten Schengenausschusses Mitsprache bei den neuen Regeln. Nach der formellen Publikation der neuen EU-Richtlinie wird sie zwei Jahre Zeit haben, um ihre Gesetze anzupassen. Die Schweizer Stimmenden hatten den aktuellen Asyl- und Ausländergesetzen erst im Herbst 2006 in einer Volksabstimmung zugestimmt.

Neben der Änderung der Gesamthaftdauer müssen dabei laut Bundesamt für Migration auch die formlosen Wegweisungen abgeschafft werden. Bisher erhielten die Betroffenen von den Kantonen nur auf Verlangen eine beschwerdefähige Verfügung, neu wird dies immer der Fall sein müssen.

Widerstand lediglich bei der SVP

Die Verkürzung der Ausschaffungshaft stösst in der Schweiz lediglich bei der SVP auf Widerstand. Für SP und CVP ist die Gesetzesanpassung eine logische Konsequenz des Schengen-Beitritts.

Die gut zweijährige Debatte innerhalb der Europäischen Union verlief ähnlich wie der Abstimmungskampf 2006 in der Schweiz: Menschenrechtsorganisationen kritisierten die «Richtlinie der Schande» scharf.

Einige EU-Staaten hingegen konnten sich nur schwer zu einer Zustimmung durchringen, weil ihnen Eingriffe der EU zu weit gingen und sie ihre teilweise ebenfalls schärferen Bestimmungen gerne beibehalten hätten.

(dl/sda)

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