Offene Grenzen: Sicherheitsbeamte uneinig

publiziert: Sonntag, 23. Aug 2009 / 15:30 Uhr

Bern - Das Schengen-Abkommen verbietet systematische Personenkontrollen an der Grenze. Schweizer Grenzwächter müssen aber zusätzliche Personenkontrollen im Landesinneren durchführen. Das führt vereinzelt zu Reibereien mit der Kantonspolizei.

Das Grenzwachkorps hat gemäss St. Galler Kantonspolizei unzulässige Fahrzeugkontrollen durchgeführt. (Symbolbild)
Das Grenzwachkorps hat gemäss St. Galler Kantonspolizei unzulässige Fahrzeugkontrollen durchgeführt. (Symbolbild)
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Das Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) habe vor den Sommerferien an der Grenze zu Liechtenstein und Österreich Flugblätter verteilt mit dem Aufruf, verdächtige Beobachtungen dem GWK zu melden.

Zudem seien auf der Nationalstrasse A13 unzulässige Fahrzeugkontrollen durchgeführt worden, sagte der St. Galler Kantonspolizei-Kommandant Alfred Schelling zu einer Meldung der «SonntagsZeitung».

Klärendes Gespräch

Die Kontrollen verletzten eine Vereinbarung zwischen der Kantonspolizei und dem GWK. Das sei inakzeptabel, denn «die Bevölkerung muss in Sicherheitsfragen einen Ansprechpartner haben und der ist die Kantonspolizei», sagte Schelling.

Aufgrund der Vorfälle sei nun ein klärendes Gespräch mit dem Kommandanten des betreffenden Grenzwachtkorps geplant.

Wenig Reklamationen

Vereinzelte Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizeien und Grenzwächtern habe es gegeben, sagte auch Rudolf Dietrich, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EFD), auf Anfrage. Die Umstellung nach Schengen sei aber viel besser gelaufen als erwartet, es habe nur wenige Reklamationen gegeben.

Das Schengen-Abkommen ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Seither gibt es an Schweizer Grenzen keine systematischen Personenkontrollen mehr. Weil die Schweiz nicht der europäischen Zollunion angehört, dürfen die Schweizer Grenzwächter aber weiterhin den Warenverkehr kontrollieren und Autos durchsuchen.

(bert/sda)

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