Verteidiger will Daniel Gloor Gefängnis ersparen

Verteidigung kommt zu Wort im BVK-Prozess

publiziert: Donnerstag, 12. Jul 2012 / 18:04 Uhr
Zürcher Bezirksgericht
Zürcher Bezirksgericht

Zürich - Im BVK-Korruptionsprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht ist am Donnerstagnachmittag der erste Verteidiger zu Wort gekommen: Der Anwalt des Hauptangeklagten Daniel Gloor, dem ehemaligen Anlagechef der kantonalen Pensionskasse, verlangt für seinen Mandanten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten.

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Davon soll Gloor 24 Monate bedingt erhalten und 6 Monate unbedingt. Sofern sich der Angeklagte innerhalb von zwei Jahren nichts zu Schulden kommen liesse, müsste er somit gar nicht mehr ins Gefängnis, weil er bereits sechs Monate in Untersuchungshaft sass.

Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der mehrfachen ungetreuen Amtsführung und der gewerbsmässigen Geldwäscherei freizusprechen. Auch auf die Bestechungsvorwürfe in drei Punkten soll das Gericht gemäss Anwalt nicht eingehen. Für die Übergabe eines Betrages von 200'000 Franken von einem Financier als Dank für eine BVK-Geldanlage habe es keine Vorabsprache gegeben.

800'000 Franken Schmiergelder bezogen

Zudem hätten die Zahlungen eines anderen Bestechers höchstens eine halbe Million Franken betragen und nicht wie von der Anklage erwähnt 860'000 Franken. Ferner könne in einem weiteren Fall nicht von Bestechung gesprochen werden, bei dem ein Geschäftspartner 300'000 Franken in Aussicht gestellt hatte, die Gloor nach seiner Pensionierung hätte beziehen können.

Eingestanden hat der Verteidiger die passive Bestechung im Umfang von rund 800'000 Franken sowie den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die beantragte Einziehungsforderung zugunsten des Kantons Zürich müsse entsprechend des reduzierten Bestechungsumfangs herabgesetzt werden. Zudem seien die beschlagnahmten Konten seiner minderjährigen Kinder mit etwa 80'000 Franken freizugeben.

(alb/sda)

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Halb so...
schlimm! Schlimm und teuer wird es wnn von einem private Dokumente und Daten wie Betreibungsauszug, Lohnabrechnungen, Passportkopien, Privatkorrespondenzen, Amtliche Bescheinigungen, Kontoauszüge etc. durch BfM/BVG fremden Drittpersonen zugestellt werden per Post! Dazu werden noch Steuerdaten telefonisch herausgegeben durch das Steueramt, ohne die Bewilligung des Betroffenen einzuholen. Wenn man dann Strafanzeige einreicht bei der Kantonspolizei, dann erhält man noch nicht mal Antwort von den Behörden, nicht mal auf diverse Beschwerden bei Gericht.
Auch stört es offenbar niemanden wenn dem unbescholtenem Straftatenopfer die ganze Reputation, Glaubwürdigkeit und Integrität dadurch draufgeht bis hin zum Arbeitsplatzverlust. Von den Lohnausfällen ( Arbeitslosengeld gibts nicht obwohl 25 Jahre ununterbrochen einbezahlt wurde, Betreibungen und Steuerschulden gabs nie ) und den zu rechnenden langfristigen Kosten von 980000Fr. mal ganz zu schweigen.
Also, wie ging das nochmal mit Datenschtz? Von Rechtssicherheit ebenfalls keine Spur.
Eine Unverschämtheit sondergleichen!
.
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