Bundesgericht

«Arbeitsunwilligem» Sozialhilfebezüger wird die Unterstützung gestrichen

publiziert: Donnerstag, 15. Aug 2013 / 13:40 Uhr
Der 44-jährige Mann ist gelernter Möbelschreiner und hat sich autodidaktisch zum Informatiker weitergebildet. (Symbolbild)
Der 44-jährige Mann ist gelernter Möbelschreiner und hat sich autodidaktisch zum Informatiker weitergebildet. (Symbolbild)

Lausanne - Sozialhilfebezügern darf vorübergehend die Unterstützung gestrichen werden, wenn sie einen befristeten Test-Arbeitseinsatz verweigern. Laut Bundesgericht wäre einem Informatiker aus der Stadt Bern zuzumuten gewesen, zwei Monate als Parkreiniger tätig zu sein.

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Der 44-jährige Mann ist gelernter Möbelschreiner und hat sich autodidaktisch zum Informatiker weitergebildet. Seit Oktober 2009 wird er vom Sozialdienst der Stadt Bern unterstützt. 2011 wurde er für einen zweimonatigen Arbeitseinsatz aufgeboten, wo er bei der Reinigung und Pflege von Grünanlagen mithelfen sollte .

Grundsatzurteil von 2004

In Rahmen solcher Testarbeitsplätze sollen Sozialhilfebezüger ihre grundsätzliche Arbeitsfähigkeit und ihren Arbeitswillen unter Beweis stellen. Nachdem der Betroffene den Einsatz nicht angetreten hatte, stellte die Stadt die Sozialhilfe ein, wie sie zuvor angedroht hatte.

Das Berner Verwaltungsgericht gab dem Mann später teilweise Recht und strich die Unterstützung auf die Dauer des verweigerten Arbeitseinsatzes von zwei Monaten. Das Bundesgericht hat dies nun bestätigt und die Beschwerde des Informatikers abgewiesen.

In ihrem Entscheid erinnern die Richter in Lausanne zunächst an ihr Grundsatzurteil von 2004: Demnach haben einen grundrechtlichen Anspruch auf Sozial- oder Nothilfe nur Personen, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihr Überleben zu sorgen.

Lohn hätte gereicht

Wer deshalb eine zumutbare Erwerbsmöglichkeit verweigere, habe mit der Einstellung der Sozialhilfe zu rechnen. Im konkreten Fall hatte der Betroffene argumentiert, dass der zweimonatige Einsatz bei der Citypflege nicht geeignet sei, seine Arbeitsmotivation als Informatiker abzuklären und könne höchstens das Gegenteil bewirken.

Überhaupt könne von einem Informatiker nicht verlangt werden, in der Stadtreinigung mitzuwirken. Eine solche Beschäftigung nehme in keiner Weise Rücksicht auf seine Fähigkeiten und bisherigen Tätigkeiten. Er werde als Sozialhilfeempfänger gebrandmarkt und seine künftigen Chancen auf angemessene Arbeit würden geschmälert.

Teamfähigkeit testen

Das Bundesgericht hält dem Betroffenen entgegen, dass er mit dem Lohn aus dem Arbeitsprogramm zwei Monate selber für seinen Lebensunterhalt hätte aufkommen können. Eine Unterforderung bei der fraglichen Tätigkeit wäre hinzunehmen gewesen.

Die Herausforderung bei einer Teilnahme am Programm liege ohnehin hauptsächlich im ausserfachlichen Bereich wie dem Einfügen in ein Team, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Nicht zu befürchten sei im weiteren, dass der Mann bei einer Teilnahme eine Schmälerung der Chancen auf einen Job als Informatiker hinzunehmen hätte.

Er habe bereits seit längerer Zeit vergeblich versucht, eine Stelle im angestammten Beruf zu finden und sei damit sowieso verpflichtet, auch Erwerbstätigkeiten ausserhalb seines Bereichs anzunehmen. 

(dap/sda)

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Ja, dies kann ich gut nach vollziehen ...
Je nach Beruf und bisherigem Einkommen, das jemand vorweisen kann, kann es rasch einmal so kommen, dass der/die Betroffene mit dem Geld nicht leben kann, das durch die ALV ausbezahlt werden kann!

Besonders diejenigen Menschen, die bisher einen so genannten niederen oder sogar Niedriglohn erhielten, vielleicht aber eine erfüllende Arbeit machten, diese Menschen (zum Beispiel nicht dipl. Pflegepersonal, dafür unentbehrliches HelferInnen) können sehr schnell zum Arbeitsamt oder das Sozialamt gehen müssen, weil die ALV oder die AHV inkl PK einfach nicht ausreicht ...!

Der Fall des beschriebenen Informatikers, der ist wohl ein exemplarisches Beispiel für jemanden, der mit
unqualifizierter Ersatzarbeit NUR verliert und nichts oder kaum etwas dabei gewinnen kann ....

In gerade dieser Branche da wird oft zu viel auf die bisherige Erfahrung geschaut und nicht auf die auch noch vorhandenen menschlichen "Errungenschaften" eines Bewerbers, einer Bewerberin! Leider, auch hier wieder ... eine Angebersitusation und keine wirkliche Profi- und Könnersituation .... oft!

Beispiele gab es in den letzten Jahren etliche ..., die es sogar bis in die Medien "schafften"!
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