Auch immer mehr für Sozialhilfe

Steigende Ausgaben für Prämienverbilligungen

publiziert: Donnerstag, 24. Mai 2012 / 15:22 Uhr
Die Ausgaben für die Prämienverbilligungen sind am stärksten angestiegen.
Die Ausgaben für die Prämienverbilligungen sind am stärksten angestiegen.

Bern - Die Ausgaben für Verbilligungen der Krankenkassenprämien, Ergänzungsleistungen zu AHV und IV sowie für Sozialhilfe sind in den Jahren 2009 und 2010 deutlich angestiegen. Die Zuwachsraten lagen bei 4,5 Prozent, respektive 8,2 Prozent.

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Im Jahr 2010 gaben Bund, Kantone und Gemeinden damit für diese bedarfsabhängigen Sozialleistungen 11,6 Milliarden Franken aus. Im Vorjahr waren es noch 10,7 Milliarden Franken gewesen und 2008 gar erst 10,3 Milliarden. Pro Einwohner betrugen die Ausgaben 1377 Franken im Jahr 2009 und 1474 Franken im 2010, wie das Bundesamt für Statistik am Donnerstag mitteilte.

Am stärksten angestiegen sind zuletzt die Ausgaben für die Prämienverbilligungen. 2010 waren diese für die Hälfte der Ausgabensteigerung verantwortlich. Je 20 Prozent des Wachstums entfallen auf die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe.

4 Milliarden für Prämienverbilligungen

In absoluten Zahlen ergaben sich im Jahr 2010 Gesamtausgaben für die Prämienverbilligungen von 4 Milliarden Franken. Für die Ergänzungsleistungen wurden 4,1 Milliarden Franken aufgewendet.

An dritter Stelle lag die Sozialhilfe mit Ausgaben von 1,9 Milliarden Franken (+10 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Damit wurde der leicht rückläufige Trend bei den Sozialhilfeausgaben der Jahre 2007 bis 2009 beendet. Das Bundesamt für Statistik erklärt den Anstieg vor allem mit höheren pro-Kopf-Ausgaben. Diese stiegen von durchschnittlich 7698 Franken im Jahr 2009 um 9,5 Prozent auf 8427 Franken im Jahr 2010.

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, stieg der finanzielle Mehraufwand für die Kantone. Sie zahlten im Jahr 2010 knapp 45 Prozent der bedarfsabhängigen Sozialleistungen, leicht mehr als in den Jahren zuvor. 32 Prozent übernahm der Bund, und den Rest übernahmen die Gemeinden.

(bg/sda)

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bezieht denn hier Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld? Ich habe 25 Jahre ununterbrochen in der gleichen Firma gearbeitet und dann den Job verloren wegen gegen mich vorgefallenen und nachgewiesenen Verleumdungen, Drohungen, Dokumentenfälschung.Ich erhalte folgendes Arbeitslosengeld nach 25 Jahren lückenlosem Einzahlen und nach 30 Monaten unverschuldeter Arbeitslosigkeit: 0 Fr. Arbeitslosengeld, 0 Fr Sozialhilfe.
Da bleibt nur Schwarzarbeit um die Familie durchzubringen. Immerhin fallen bei Schwarzarbeit die Steuern etc. weg.
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